1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für Instandsetzungs- und Überprüfungsaufträge sofern Instandsetzung und Überprüfung nicht im Rahmen eines gültigen Wartungsvertrages oder unserer Garantiebedingungen erfolgen. Andere Bedingungen sind nur bindend, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben.
1.2 Die Berechnung erfolgt gemäß unserer am Tag der schriftlichen Auftragserteilung gültigen Preise.
2. Leistungsfrist
2.1 Wir bemühen uns, Leistungsfristen nach Möglichkeit einzuhalten. Zeitangaben sind jedoch unverbindlich.
2.2 Höhere Gewalt und andere von uns nicht verschuldete Ereignisse, die die Erfüllung von Aufträgen erschweren können, insbesondere Lieferverzögerungen unserer Lieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Wertstoff- und Energiemangel berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Leistung hinauszuschieben, ohne dass dem Kunden hieraus Ersatzansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, zu dem wir uns in Verzug befinden.
3. Versand
3.1 Sofern der Versand von instandzusetzenden oder zu überprüfenden Auftrags-Gegenständen oder von Ersatzteilen zum Auftraggeber erforderlich ist, erfolgt dieser auf Kosten und Gefahr des Kunden.
3.2 Versandanweisungen des Kunden werden berücksichtigt; im Übrigen übernehmen wir keine Verpflichtung für den billigsten Versand.
4. Gewährleistung
4.1 Für Instandsetzungsarbeiten sowie Ersatzlieferungen anstelle einer Instandsetzung leisten wir Gewähr durch kostenlose Nachbesserung oder auch Ersatzlieferung.
4.2 Der Auftraggeber hat das Recht auf angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder auf Rückgängigmachung des Vertrages, wenn die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung unzumutbar verzögert wird oder erfolglos geblieben ist.
4.3 Die Gewährleistungsfrist für kostenpflichtige Instandsetzungsarbeiten beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit Beendigung der Instandsetzungsarbeiten an dem Auftragsgegenstand.
4.4 Die Gewährleistungsfrist wird durch Ersatzlieferungen oder die Durchführung von Nachbesserungsarbeiten nicht erneuert.
5. Haftung
5.1 Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche aus Verzug, sonstigen Pflichtverletzungen und aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde oder eine Dienstleistungspflicht zumindest fahrlässig verletzt wurde.
5.2 In jedem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.
5.3 Die gesetzliche Haftung bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
6. Zahlung
6.1 Instandsetzungs- und Überprüfungsarbeiten sind bar zu zahlen. Wird in Ausnahmefällen eine Rechnung ausgestellt, so ist diese sofort nach Erhalt ohne Abzug zu bezahlen.
6.2 Die Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist nur mit rechtskräftig festgelegten oder schriftlich anerkannten Gegenansprüchen zulässig.